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  • Haupt-AGB
  • Anlage A: Founders Deal
  • Anlage B: KI-Bedingungen
  • Widerrufsbelehrung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Procevia GmbH für die Nutzung der SaaS-Plattform Procevia

Stand: April 2026

Hinweis zum Dokument: Diese AGB umfasst zwei Anlagen, die integraler Bestandteil dieser AGB sind: - Anlage A: Aktionsbedingungen “Founders Deal” - Anlage B: KI-Bedingungen

Die Widerrufsbelehrung für Verbraucher ist unter procevia.de/widerruf abrufbar.


§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der webbasierten Plattform „Procevia” (nachfolgend „Plattform” oder „Dienst”), betrieben von:

Procevia GmbH Geschäftsführer: Iordanis Kleinöder Stafidis Linder Weg 115, 51147 Köln E-Mail: legal@procevia.de

(nachfolgend „Anbieter”).

  1. Die Plattform richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (gemeinsam „Nutzer” oder „Kunde”).

  2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

  3. Diese AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung gelten automatisch auch für alle zukünftigen Verträge zwischen dem Anbieter und dem Nutzer über die Nutzung der Plattform.

  4. Die Anlage A (Aktionsbedingungen “Founders Deal”) und Anlage B (KI-Bedingungen) sind integraler Bestandteil dieser AGB.


§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der webbasierten SaaS-Plattform Procevia zur KI-gestützten Erstellung, Bearbeitung und Verwaltung von BPMN-Prozessdiagrammen. Der Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweils gewählten Plan (z.B. Free, Pro, Team, Business oder Enterprise). Die aktuell verfügbaren Pläne und deren Leistungsumfang sind unter procevia.de/pricing einsehbar.

  2. Der Anbieter stellt die Plattform über das Internet zur Nutzung bereit. Wartungsarbeiten und geplante Ausfallzeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt. Die Verfügbarkeit richtet sich nach § 5 Abs. 2.

  3. Die Einzelheiten zum Funktionsumfang der jeweiligen Pläne, zu den enthaltenen Features und Token-Kontingenten sind auf der Webseite unter procevia.de/pricing einsehbar.

  4. Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln, zu ändern und zu verbessern, sofern die vertragswesentlichen Leistungen des jeweiligen Plans dadurch nicht wesentlich eingeschränkt werden. Neue Funktionen und Erweiterungen können als Bestandteil bestehender oder neuer Pläne sowie als kostenpflichtige Add-Ons angeboten werden. Ein Anspruch auf kostenlose Bereitstellung neuer Funktionen im bestehenden Plan besteht nicht.

  5. Der Anbieter kann über die in den Plänen enthaltenen Leistungen hinaus zusätzliche kostenpflichtige Funktionsmodule (Add-Ons) anbieten. Der Umfang, die Preise und Konditionen der Add-Ons sind auf der Webseite einsehbar.

  6. Vorbehalt kostenfreier Plan (Free): Der Anbieter behält sich vor,

  1. den Free-Plan ganz einzustellen,

  2. den Free-Plan zeitlich zu begrenzen (z.B. auf einen Testzeitraum von 14 oder 30 Tagen ab Registrierung), oder

  3. den Leistungsumfang des Free-Plans zu ändern oder Kontingente anzupassen.

Eine Änderung wird bestehenden Free-Nutzern mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an die im Account hinterlegte Adresse angekündigt. Bestehende Daten bleiben während dieser Frist für Export und Download zugänglich. Für kostenpflichtige Pläne (Pro, Team) gilt ausschließlich § 4 (Vertragsdauer und Kündigung).


§ 3 Vertragsschluss und Registrierung

  1. Die Nutzung der Plattform erfordert eine Registrierung mit einer gültigen E-Mail-Adresse. Mit Abschluss der Registrierung durch den Nutzer und Freischaltung des Accounts durch den Anbieter kommt ein Vertrag über die Nutzung des kostenfreien Plans (Free) zustande. Die Bestätigungs-E-Mail stellt noch keine Annahme dar; die Annahme erfolgt durch Freischaltung.

  2. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.

  3. Ein Upgrade auf einen kostenpflichtigen Plan (Pro oder Team) erfolgt über den Bestellprozess (Stripe Checkout). Der Vertrag über den kostenpflichtigen Plan kommt mit erfolgreicher Zahlung zustande.

  4. Der Nutzer ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.

  5. Registrierung mit einer Firmen-E-Mail-Adresse: Registriert der Nutzer seinen Account mit einer E-Mail-Adresse, die einer juristischen Person (z.B. Arbeitgeber) gehört oder von dieser kontrolliert wird, gehört der Account einschließlich aller darin gespeicherten Daten (Prozesse, Dokumente, Einstellungen) dieser juristischen Person. Der Anbieter kann der juristischen Person auf Verlangen gestatten,

  1. auf die Daten des Accounts zuzugreifen, diese offenzulegen, zu übertragen, einzuschränken oder zu entfernen und

  2. den Zugang des bisherigen Nutzers einzuschränken oder zu deaktivieren.

Der Nutzer sichert mit der Registrierung zu, zur Vertretung der juristischen Person befugt zu sein. Dies gilt entsprechend, wenn ein Nutzer mit einer privaten E-Mail-Adresse einem Team oder Workspace beitritt, der einer juristischen Person gehört.

  1. Upgrade / Tarifwechsel: Bei Wechsel in einen höherwertigen Plan beginnt die Mindestvertragslaufzeit des neuen Plans neu. Bereits gezahlte Beträge für die Restlaufzeit des bisherigen Plans werden anteilig auf den neuen Plan angerechnet. Bei Verbrauchern mit Jahres-Abonnement erfolgt ein Tarifwechsel nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers zur neuen Mindestlaufzeit im Upgrade-Prozess.

§ 4 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Kostenfreier Plan (Free): Der Vertrag über die Nutzung des Free-Plans läuft auf unbestimmte Zeit. Der Nutzer kann sein Konto jederzeit löschen. Der Vorbehalt nach § 2 Abs. 6 bleibt unberührt.

  2. Monatliches Abonnement: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat. Er kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.

  3. Jährliches Abonnement:

  1. Gegenüber Unternehmern (B2B): Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

  2. Gegenüber Verbrauchern (B2C): Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann vom Verbraucher jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

  1. Die Kündigung erfolgt über das Kundenportal unter Einstellungen → Abo verwalten (Stripe Customer Portal). Eine Kündigung per E-Mail an legal@procevia.de ist ebenfalls möglich.

  2. Nach Wirksamwerden der Kündigung wird der Account auf den Free-Plan umgestellt. Bestehende Diagramme bleiben erhalten. Nachgekaufte Token-Pakete (§ 11 Abs. 6) bleiben ebenfalls erhalten und können im Rahmen des Free-Plans weiterhin verbraucht werden.

  3. Die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei

  1. Zahlungsverzug des Nutzers für einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit einem Betrag, der dem vereinbarten Entgelt für zwei Monate entspricht,

  2. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers,

  3. Weitergabe der Zugangsdaten an unberechtigte Dritte,

  4. wiederholten Verstößen gegen § 6 (Mitwirkungspflichten) trotz Abmahnung.

  1. Jede Kündigung bedarf der Textform (E-Mail oder Kundenportal).

§ 5 Leistungsumfang und Verfügbarkeit

  1. Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem gewählten Plan. Die aktuell verfügbaren Pläne, Features und Konditionen sind unter procevia.de/pricing einsehbar.

  2. Verfügbarkeit: Der Anbieter stellt die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Kalenderjahr bereit. Von der Berechnung ausgenommen sind

  1. geplante Wartungsarbeiten, die dem Nutzer zuvor angekündigt wurden,

  2. Störungen aufgrund höherer Gewalt,

  3. Störungen oder Ausfälle von Drittanbietern (insbesondere Hosting-Provider, KI-Dienstleister, Zahlungsdienstleister), auf die der Anbieter keinen unmittelbaren Einfluss hat.

Leistungsübergabepunkt ist der Router-Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums zum Internet. Die Bereitstellung und Aufrechterhaltung der Internetverbindung auf Seiten des Nutzers liegt in dessen Verantwortung.

  1. Der Nutzer ist selbst für eine funktionsfähige Internetverbindung und ein geeignetes Endgerät verantwortlich. Der Anbieter haftet nicht für Einschränkungen, die auf die technische Infrastruktur des Nutzers zurückzuführen sind.

  2. Servicezeiten Support: Supportanfragen werden werktags (Montag bis Freitag, Feiertage in Baden-Württemberg ausgenommen) über das Kontaktformular und per E-Mail an legal@procevia.de entgegengenommen. Der Anbieter bemüht sich um eine zeitnahe Reaktion entsprechend der Dringlichkeit der Anfrage, ohne dass eine bestimmte Reaktionszeit geschuldet wird.

  3. Text- und Data-Mining-Vorbehalt: Der Anbieter behält sich das Recht auf Text- und Data-Mining nach § 44b UrhG in Bezug auf alle im Rahmen der Dienste bereitgestellten Inhalte vor und untersagt einen solchen Zugriff und eine solche Nutzung durch Dritte ausdrücklich.


§ 5a Datenportabilität (EU Data Act)

  1. Gemäß Art. 23–31 der Verordnung (EU) 2023/2854 (EU Data Act) hat der Nutzer das Recht, während der Vertragslaufzeit den Wechsel zu einem anderen Anbieter desselben Service-Typs oder zu einer eigenen On-Premises-Infrastruktur einzuleiten.

  2. Der Nutzer teilt den gewünschten Wechsel dem Anbieter in Textform (E-Mail an legal@procevia.de ausreichend) mit einer Vorankündigungsfrist von zwei Monaten mit. Innerhalb dieses Zeitraums wird der Anbieter im Rahmen wirtschaftlich vertretbarer Anstrengungen die exportierbaren Daten und digitalen Assets des Nutzers in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format (insbesondere JSON, BPMN 2.0 XML) bereitstellen, um den Wechsel zu unterstützen.

  3. Die vertraglich vereinbarte Laufzeit und die daraus resultierenden Zahlungspflichten bleiben vom Wechsel unberührt.

  4. Soweit gesetzlich zulässig kann der Anbieter für die Unterstützung beim Wechselprozess eine Gebühr in Höhe der direkt entstandenen Kosten erheben.


§ 6 Mitwirkungspflichten des Nutzers

Um die vertragsgegenständlichen Leistungen vollumfänglich erbringen zu können, bedarf es der Mitwirkung des Nutzers. Er ist insbesondere zu folgenden Mitwirkungspflichten verpflichtet:

  1. Rechtmäßigkeit: Der Nutzer beachtet bei der Nutzung der Plattform alle einschlägigen Gesetze und Rechte Dritter. Es ist untersagt, Inhalte zu übertragen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder fremde Schutz-, Urheber-, Marken-, Patent- oder sonstige Rechte Dritter verletzen.

  2. Keine Schadsoftware: Der Nutzer überträgt nur Daten, die frei von Computerviren, Malware oder anderem schädlichen Code sind.

  3. Zugangsdaten: Der Nutzer hält Zugangsdaten, Passwörter und API-Schlüssel geheim und schützt sie vor Missbrauch durch Dritte.

  4. Keine Account-Teilung: Accounts und Lizenzen sind personenbezogen. Eine gemeinsame Nutzung durch mehrere Personen außerhalb der Workspace-Funktionalität (§ 9 Team-Plan) ist unzulässig.

  5. Keine automatisierten Zugriffe: Der Nutzer verwendet keine Scraper, Bots oder Crawler für den Zugriff auf die Plattform, soweit dies nicht zu Schnittstellen und API-Nutzung im vertraglichen Umfang zählt.

  6. Keine Geschäftsgeheimnisse als KI-Input: Der Nutzer gibt keine fremden Geschäftsgeheimnisse, vertraulichen Informationen Dritter oder nicht-anonymisierten Mandanten-/Patientendaten als Input in KI-Funktionen ein, soweit er dafür keine vorherige Einwilligung der Betroffenen hat.

  7. Keine besonderen Datenkategorien: Der Nutzer verwendet keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO (insbesondere Gesundheits-, biometrische und genetische Daten) als Input in KI-Funktionen.

  8. Einwilligungen bei Mandantendaten: Bei der Verarbeitung von Daten, die berufsrechtlichem Geheimnisschutz unterliegen (z.B. Mandantendaten, Patientendaten), stellt der Nutzer eigenverantwortlich sicher, dass alle erforderlichen Einwilligungen vorliegen.

  9. System-Anforderungen: Der Nutzer erfüllt die vom Anbieter dokumentierten Hardware- und Browser-Anforderungen eigenverantwortlich.

  10. Fehlermeldung: Der Nutzer meldet Funktionsstörungen unverzüglich und so präzise wie möglich an den Anbieter. Unterlässt er dies, gilt § 536c BGB entsprechend.

Der Nutzer stellt sicher, dass alle von ihm berechtigten Personen, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, ebenfalls an die vorstehenden Mitwirkungspflichten gebunden sind.


§ 7 Externe Interview-Teilnahme (Scout-Links)

  1. Als Team-Nutzer kann der Nutzer externe Personen zur Teilnahme an einer Prozessaufnahme (Interview, Elicitation) einladen. Dazu erstellt der Anbieter einen personalisierten Zugangs-Link („Scout-Link”), der ohne zusätzliches Passwort oder E-Mail-Login den direkten Zugriff auf die zugewiesene Interview-Session erlaubt.

  2. Scout-Links sind 14 Tage ab Erstellung gültig und werden anschließend automatisch ungültig.

  3. Der Anbieter behält sich vor, einzelne Scout-Links oder gesamte Prozessaufnahmen jederzeit zu deaktivieren, insbesondere

  1. bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung,

  2. bei einer berechtigten Meldung gemäß § 9 (Notice-and-Takedown / DSA Art. 16),

  3. bei Verstoß des einladenden Nutzers gegen § 6 (Mitwirkungspflichten).

  1. Als Einladender ist der Nutzer dafür verantwortlich,
  1. den Scout-Link nur an Personen zu übermitteln, deren Teilnahme er tatsächlich beabsichtigt,

  2. den Empfänger vor Teilnahme über Art, Zweck und Datenverarbeitung der Interview-Session zu informieren (Art. 14 DSGVO), soweit er dafür die datenschutzrechtliche Verantwortung trägt.

  1. Externe Scout-Teilnehmer gehen durch die Nutzung eines Scout-Links keine eigene Vertragsbeziehung mit dem Anbieter ein. Die Nutzung erfolgt ausschließlich im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen Anbieter und einladendem Nutzer.

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Preisanzeige in Abhängigkeit von Kundentyp und Phase:
  1. Phase 1 (Launch bis Tag 66): Während der Markteinführungsphase (ausschließlich Deutschland) werden Preise als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.

  2. Phase 2 (ab Tag 67): Nach Umstellung auf Regelbesteuerung und Stripe Tax werden Preise gegenüber Unternehmern als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern als Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer ausgewiesen. Die endgültige Umsatzsteuer wird im Stripe-Checkout anhand des Kundenstandorts und der steuerlichen Einordnung des Kunden automatisch ermittelt.

  1. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe Ltd., Dublin, Irland). Es gelten die jeweiligen Zahlungsbedingungen und verfügbaren Zahlungsmethoden von Stripe.

  2. Bei kostenpflichtigen Abonnements ist die Vergütung im Voraus fällig, monatlich zu Beginn des Abrechnungszeitraums bzw. jährlich zu Beginn der Jahreslaufzeit.

  3. Rechnungen werden automatisch von Stripe erstellt und können im Kundenportal als PDF heruntergeladen werden.

  4. Preisanpassungen: Der Anbieter kann die Preise für kostenpflichtige Pläne und Token-Pakete mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 4 Wochen zum nächsten Abrechnungszeitraum anpassen. Anpassungsgründe sind insbesondere veränderte Kosten für KI-Infrastruktur, Dienstleister, Personal, Energie sowie öffentlich-rechtliche Abgaben. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu.

  5. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Unbezahlte fällige Beträge unterliegen einer Verzugsgebühr in Höhe von fünf Prozent (5 %) über dem Basiszinssatz, wenn der Nutzer Verbraucher ist, und in Höhe von neun Prozent (9 %) über dem Basiszinssatz, wenn der Nutzer Unternehmer ist. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zu kostenpflichtigen Features nach Ankündigung zu sperren, bis die ausstehende Zahlung beglichen ist.

  6. Sonderkonditionen: Der Anbieter kann zeitlich begrenzte Sonderkonditionen, Rabattaktionen oder Einführungspreise anbieten. Die jeweiligen Bedingungen werden bei Buchung transparent mitgeteilt. Für den Founders Deal gelten ergänzend die Regelungen der Anlage A.


§ 9 Notice-and-Takedown (DSA Art. 16)

  1. Der Nutzer und Dritte können rechtswidrige Inhalte, die im Rahmen der Plattform gespeichert oder veröffentlicht wurden, über das auf procevia.de/meldung bereitgestellte Meldeformular oder per E-Mail an abuse@procevia.de anzeigen.

  2. Eine Meldung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. eine hinreichend begründete Erklärung, warum der gemeldete Inhalt rechtswidrig oder rechtsverletzend ist,

  2. eine eindeutige Angabe, wo der Inhalt gespeichert ist (URL / Prozess-ID),

  3. die Bestätigung, dass die Angaben nach Treu und Glauben richtig und vollständig sind.

  1. Der Anbieter prüft eingegangene Meldungen zeitnah. Bei schlüssig dargelegter Rechtsverletzung ist der Anbieter berechtigt, die betreffenden Inhalte vorläufig zu sperren und den betroffenen Nutzer aufzufordern, innerhalb angemessener Frist die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen oder die Rechtsverletzung zu beseitigen.

  2. Der Anbieter ist berechtigt, die Bearbeitung eingehender Meldungen einer meldenden Person vorübergehend auszusetzen, wenn diese trotz Abmahnung wiederholt wider Treu und Glauben und auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben Meldungen einreicht.

  3. Soweit der Nutzer die Rechtsverletzung zu vertreten hat, gilt die Freistellungspflicht nach § 16 entsprechend.


§ 10 Meldepflicht bei schweren Straftaten (DSA Art. 18)

Soweit der Anbieter Kenntnis von Inhalten erlangt, die den Verdacht einer Straftat begründen, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer oder mehrerer Personen darstellt, ist der Anbieter verpflichtet, die zuständigen Strafverfolgungs- oder Justizbehörden unverzüglich zu informieren und ihnen alle verfügbaren relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen.


§ 11 Token-System

  1. Die Nutzung KI-basierter Funktionen der Plattform wird über ein Token-System abgerechnet. Jeder kostenpflichtige Plan beinhaltet ein monatliches Token-Budget, das am jeweiligen Abrechnungstag automatisch zurückgesetzt wird.

  2. Die Token-Kosten pro Operation (z. B. Prozess generieren, Chat-Edit, Export) sind auf der Webseite unter procevia.de/pricing einsehbar.

  3. Darstellung als Prozess-Schätzung: Auf der Webseite und in der Benutzeroberfläche wird das Token-Budget als geschätzte Anzahl erstellbarer Prozesse dargestellt (z. B. „~30–40 Prozesse/Monat”). Diese Angabe dient der besseren Verständlichkeit und stellt einen Richtwert dar. Der tatsächliche Verbrauch pro Prozess hängt von der Komplexität der Eingabe, der Anzahl der Chat-Edits und der gewählten Export-Formate ab. Die Schätzung basiert auf einem durchschnittlichen Nutzungsprofil (Generierung, Dokumentation und mehrere Anpassungen ≈ 50.000 Tokens).

  4. Anpassung der Token-Kosten: Der Anbieter kann die Token-Kosten pro Operation mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 4 Wochen anpassen.

  5. Monatlicher Reset: Nicht verbrauchte monatliche Tokens verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Ein Übertrag in den Folgemonat ist ausgeschlossen.

  6. Zusatz-Pakete (Nachkauf): Nutzer der Pläne Pro und Team können zusätzliche Token-Pakete als Einmalkauf erwerben. Nachgekaufte Pakete verfallen nicht und bleiben auch bei Kündigung, Downgrade oder Ablauf des Abonnements erhalten.

  7. Bei vollständiger Erschöpfung beider Kontingente (monatliches Budget und nachgekaufte Pakete) können keine weiteren KI-Operationen durchgeführt werden. Bereits erstellte Diagramme und Daten bleiben uneingeschränkt zugänglich.


§ 12 Einladungslinks und Zugangstoken

  1. Team-Einladungstoken: Nutzer des Team-Plans können andere Personen per Einladungslink zur Workspace-Mitgliedschaft einladen. Einladungstoken sind ab Erstellung 7 Tage gültig und werden anschließend serverseitig automatisch ungültig.

  2. Revoke-Recht des Anbieters: Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Einladungslinks oder Zugangstoken jederzeit zu deaktivieren, insbesondere bei begründetem Verdacht auf Missbrauch, bei einer berechtigten Meldung gemäß § 9 (Notice-and-Takedown) oder auf Anordnung zuständiger Behörden.

  3. Verantwortung des Link-Erstellers: Nutzer, die Einladungslinks erstellen und versenden, sind datenschutzrechtlich verantwortlich dafür, die eingeladene Person über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren (Art. 14 DSGVO). Der Anbieter ist insofern lediglich Auftragsverarbeiter des einladenden Nutzers.

  4. Kein Passwort-Ersatz: Einladungslinks dürfen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Der einladende Nutzer ist verpflichtet, den Link nur an die konkret eingeladene Person weiterzugeben und bei Verlust oder unbeabsichtigter Weitergabe den Link umgehend zu widerrufen.


§ 13 Änderungen dieser AGB

  1. Bestehende Verträge: Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zu ändern. Änderungen werden dem Nutzer per E-Mail oder über die Plattform mitgeteilt. Der Nutzer kann der Änderung bis zum Tag ihres beabsichtigten Inkrafttretens aktiv zustimmen oder widersprechen. Widerspricht der Nutzer nicht bis zum Inkrafttreten, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Rechtsfolge wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Im Falle eines Widerspruchs gelten die bisherigen AGB bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums fort; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.

  2. Künftige Neu-Verträge: Für neue Vertragsschlüsse gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB. Eine Ankündigung ist insoweit nicht erforderlich.


§ 14 Beta-Features

  1. Der Anbieter kann einzelne Features oder Funktionalitäten innerhalb der Plattform vor allgemeinem Release als „Beta” kennzeichnen und für alle oder ausgewählte Nutzergruppen zugänglich machen.

  2. Beta-Features können unvollständig sein und Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten, die ihre Leistung, Qualität oder Verfügbarkeit beeinflussen. Der Anbieter behält sich vor, Beta-Features jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, einzustellen oder in die allgemeine Leistung zu überführen.

  3. Wenn ein Beta-Feature später kommerziell eingeführt wird, können Funktionalität und Elemente abweichen. Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit des Beta-Features besteht nicht.


§ 15 Gewährleistung

  1. Der Anbieter stellt die Plattform in einer Beschaffenheit bereit, die der vertraglich vereinbarten und in der Dokumentation beschriebenen Funktionalität entspricht.

  2. Fehler im Sinne dieser AGB ist jede vom Nutzer gemeldete, reproduzierbare Abweichung der tatsächlichen Funktionsfähigkeit von der vertraglich geschuldeten Funktionsfähigkeit, die die Gebrauchstauglichkeit nicht nur unwesentlich beeinträchtigt oder zum Verlust oder zur Korruption von Daten führt.

  3. Der Nutzer rügt Mängel unverzüglich und in Textform gegenüber dem Anbieter und beschreibt den Mangel und die Datenverarbeitungsumgebung möglichst genau.

  4. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die §§ 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss) und 536c BGB (Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

  5. Gewährleistungsrechte bestehen nicht, wenn der Mangel auf einer unzulässigen, ungeeigneten oder unsachgemäßen Behandlung oder Nutzung der Plattform durch den Nutzer oder auf einer nicht vom Anbieter autorisierten Änderung beruht.

  6. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verwertbarkeit der durch die KI generierten BPMN-Diagramme. Die KI-generierten Ergebnisse stellen Vorschläge dar und ersetzen keine fachkundige Prüfung durch den Nutzer. Ergänzend gelten die Regelungen der Anlage B (KI-Bedingungen).


§ 16 Freistellung durch den Nutzer

  1. Der Nutzer stellt den Anbieter und dessen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Subunternehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter geltend gemacht werden wegen
  1. vom Nutzer auf die Plattform hochgeladener oder eingegebener Inhalte,

  2. Nutzung der Plattform durch den Nutzer,

  3. Input oder Output im Rahmen der Nutzung von KI-Funktionen (Anlage B).

  1. Die Freistellung umfasst Schadensersatzansprüche sowie angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

  2. Die Freistellungspflicht entfällt, soweit der Anbieter die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.

  3. Der Anbieter unterrichtet den Nutzer unverzüglich, wenn Dritte Ansprüche geltend machen, die einen Freistellungsanspruch auslösen können.


§ 17 Freistellung durch den Anbieter (IP-Freistellung)

  1. Wird der Nutzer von Dritten wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte in Anspruch genommen, die auf der vertragsgemäßen Nutzung der Plattform beruht, wird der Anbieter auf eigene Kosten nach eigener Wahl
  1. die Verteidigung gegen die Ansprüche übernehmen,

  2. die Plattform so umarbeiten, dass sie nicht mehr gegen Rechte Dritter verstößt und mindestens die vertraglich vereinbarten Eigenschaften aufweist,

  3. ein Nutzungsrecht für den Nutzer beschaffen, oder

  4. den Vertrag beenden und dem Nutzer bereits im Voraus gezahlte Beträge anteilig zurückerstatten.

  1. Die Verpflichtung nach Abs. 1 besteht nicht, soweit die Rechtsverletzung beruht auf
  1. einer vom Nutzer oder einem Dritten in dessen Verantwortungsbereich vorgenommenen Änderung der Plattform,

  2. einer nicht vertragsgemäßen Nutzung der Plattform,

  3. der Nutzung auf einer vom Anbieter nicht freigegebenen Hard- oder Softwareumgebung.

  1. Der Nutzer informiert den Anbieter unverzüglich über die Geltendmachung von Schutzrechtsverletzungen durch Dritte und überlässt dem Anbieter im zumutbaren Umfang die Führung der Rechtsverteidigung.

§ 18 Vertraulichkeit

  1. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser AGB sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen, Know-how, Prozessbeschreibungen und technische Daten.

  2. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, über vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu bewahren und sie mindestens mit derselben Sorgfalt zu behandeln wie eigene vertrauliche Informationen gleicher Art. Diese Verpflichtung besteht während der Vertragslaufzeit und für zwei (2) Jahre nach Beendigung des Vertrags fort.

  3. Von der Verpflichtung nach Abs. 2 ausgenommen sind Informationen, die

  1. der empfangenden Partei bei Vertragsschluss nachweislich bereits bekannt waren,

  2. nach Vertragsschluss ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt werden,

  3. aufgrund gesetzlicher Pflicht oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind; in diesem Fall unterrichtet die offenlegungspflichtige Partei die andere Partei vorab, soweit zulässig.

  1. Reverse Engineering: Dem Nutzer ist es untersagt, sich vertrauliche Informationen oder nicht öffentlich zugängliche Teile der Plattform im Wege des Reverse Engineering zu verschaffen. Reverse Engineering umfasst alle Handlungen, einschließlich Beobachtung, Testen, Untersuchen und Zusammensetzen, mit dem Ziel, nicht offengelegte Funktionsweisen der Plattform zu rekonstruieren.

§ 19 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

  2. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Ansprüchen nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz und bei einer von ihm übernommenen Garantie.

  3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

  4. Haftungsobergrenzen: Die Haftung nach Abs. 3 ist, außer in den Fällen von Abs. 1 und 2, pro Kalenderjahr insgesamt wie folgt begrenzt:

  1. für Nutzer des Free-Plans auf 500 € pro Kalenderjahr; die Angemessenheit dieses Betrags ergibt sich aus dem beschränkten Leistungsumfang des Free-Plans (maximal 5 Prozessgenerierungen pro Monat),

  2. für Nutzer kostenpflichtiger Pläne (Pro, Team) auf den jeweils höheren Betrag von 150 % der vom Nutzer in den letzten zwölf Monaten tatsächlich gezahlten Vergütung oder 1.000 € pro Kalenderjahr.

  1. Datenverlust: Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zur Höhe der typischen Wiederherstellungskosten, die bei einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung durch den Nutzer angefallen wären.

  2. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.


§ 20 Vertragsübernahme

  1. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag nach angemessener Ankündigung und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Nutzers ganz oder teilweise
  1. auf ein mit dem Anbieter verbundenes Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG oder

  2. im Rahmen einer Fusion, Umwandlung oder Übernahme (M&A-Transaktion) auf den Rechtsnachfolger

zu übertragen.

  1. In diesen Fällen ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung der Vertragsübernahme ordentlich zu kündigen.

§ 21 Widerrufsrecht

  1. Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die unter procevia.de/widerruf abrufbar ist und dem Nutzer bei Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt wird.

  2. Vorzeitiges Erlöschen bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen: Bei Verträgen über die Bereitstellung digitaler Inhalte oder Dienstleistungen, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Nutzer

  1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und

  2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

  1. Die Zustimmung nach Abs. 2 wird im Rahmen des Bestellprozesses (Stripe Checkout) eingeholt und dem Nutzer in Textform bestätigt.

§ 22 Datenschutz und Verschwiegenheit

  1. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung unter procevia.de/datenschutz.

  2. Die vom Nutzer eingegebenen Prozessbeschreibungen und die daraus generierten BPMN-Diagramme werden ausschließlich zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verarbeitet und nicht für das Training von KI-Modellen Dritter verwendet. Ergänzende Regelungen zur Datenverarbeitung im Rahmen der KI-Funktionen enthält Anlage B.

  3. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Nutzers verarbeitet, gilt der jeweilige Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, der hiermit in diesen Vertrag einbezogen wird.

  4. Inaktive Free-Accounts: Free-Accounts, auf die der Nutzer mehr als 24 Monate nicht zugegriffen hat, werden nach vorheriger Ankündigung per E-Mail (30 Tage und 7 Tage vor Löschung) einschließlich aller darin enthaltenen Daten dauerhaft gelöscht. Für kostenpflichtige Pläne gilt diese Regelung nicht.


§ 23 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

  1. Plattform: Der Anbieter ist Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an der Plattform, einschließlich Software, Design, Texte und Dokumentation. Dem Nutzer wird für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Plattform eingeräumt.

  2. Nutzer-Inhalte: Alle vom Nutzer eingegebenen Prozessbeschreibungen, hochgeladenen Dokumente und erstellten BPMN-Diagramme verbleiben im Eigentum des Nutzers. Der Nutzer behält alle Rechte an seinen Inhalten.

  3. Der Nutzer gewährt dem Anbieter ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, die Nutzer-Inhalte im für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang zu verarbeiten, zu speichern und den im Rahmen eines Workspaces berechtigten weiteren Nutzern zugänglich zu machen.

  4. Es ist dem Nutzer untersagt, die Plattform oder Teile davon zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering, siehe § 18 Abs. 4), zu kopieren oder Dritten zugänglich zu machen, sofern nicht gesetzlich zwingend erlaubt.


§ 24 Schlussbestimmungen

  1. Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

  2. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Anbieters (Köln).

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für Regelungslücken.

  4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

  5. Bei Widersprüchen zwischen dieser Haupt-AGB und den Anlagen A oder B gehen die Regelungen der Anlagen in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich vor.


Procevia GmbH Geschäftsführer: Iordanis Kleinöder Stafidis (einzelvertretungsberechtigt) Linder Weg 115, 51147 Köln Deutschland E-Mail: legal@procevia.de

Registergericht: Amtsgericht Köln Handelsregisternummer (HRB): HRB 128157 (Amtsgericht Köln) Steuernummer: 216/5188/2850 (Finanzamt Köln-Porz) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gem. § 27a UStG: wird nach Erteilung ergänzt

Stand: April 2026

Anlagen: - Anlage A: Aktionsbedingungen “Founders Deal” (siehe procevia-agb-anlage-a-founders-deal.md) - Anlage B: KI-Bedingungen (siehe procevia-agb-anlage-b-ki-bedingungen.md)

Abrufbar: - Widerrufsbelehrung: procevia.de/widerruf - Meldungen rechtswidriger Inhalte: procevia.de/meldung - Datenschutzerklärung: procevia.de/datenschutz


Anlage A zur AGB: Aktionsbedingungen “Founders Deal”

der Procevia GmbH

Stand: Mai 2026 (Verlängerung des Aktionszeitraums am 17. Mai 2026 um 16 Kalendertage)

Diese Anlage A ist integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Procevia GmbH (nachfolgend „Haupt-AGB”). Soweit diese Anlage Regelungen trifft, die von der Haupt-AGB abweichen, gehen die Regelungen dieser Anlage im Rahmen des Founders Deals vor (vgl. § 23 Abs. 6 Haupt-AGB).


A.1 Aktionszeitraum

Der Founders Deal ist verfügbar vom 02. Mai 2026 00:00 Uhr (MESZ) bis zum Ablauf von 66 Kalendertagen, d. h. bis zum 06. Juli 2026 23:59 Uhr (MESZ). Nach Ablauf dieses Zeitraums können keine neuen Founders-Deal-Teilnahmen mehr begründet werden.


A.2 Berechtigte Teilnehmer

  1. Der Founders Deal gilt ausschließlich für Neukunden, die während des Aktionszeitraums (A.1) erstmalig einen kostenpflichtigen Plan (Pro oder Team) direkt bei der Procevia GmbH buchen.

  2. Pro natürlicher Person, pro E-Mail-Adresse und pro juristischer Person/Unternehmen ist die Inanspruchnahme einmalig.

  3. Nicht berechtigt sind:

  1. Bestandskunden, die bereits vor dem Aktionszeitraum einen kostenpflichtigen Plan gebucht hatten,

  2. Nutzer, die den Founders Deal über Mehrfach-Accounts, gefälschte Identitätsangaben oder missbräuchliche Registrierungen in Anspruch nehmen wollen.


A.3 Umfang des Vorteils

  1. Der Founder zahlt während der gesamten Founders-Deal-Laufzeit einen Rabatt in Höhe von 50 % auf den regulären Monatspreis bzw. Jahrespreis des gewählten Plans.

  2. Der Founders-Deal-Preis gilt unabhängig vom gewählten Abrechnungsintervall:

  1. Monatliches Abonnement: 50 % des regulären Monatspreises.

  2. Jährliches Abonnement: 50 % des regulären Jahrespreises.

  1. Der Wechsel zwischen monatlichem und jährlichem Abonnement während der Founders-Deal-Laufzeit ist möglich und lässt den Rabatt-Anspruch unberührt. Bei einem solchen Wechsel gilt § 3 Abs. 6 Haupt-AGB (Tarifwechsel mit Anrechnung) entsprechend.

A.4 Preisanzeige und Phasenwechsel

  1. Die Procevia-Plattform wird in zwei aufeinanderfolgenden Phasen betrieben:
  1. Phase 1 (Tag 1 bis Tag 66): Während der Markteinführungsphase werden Preise als Bruttopreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen. Beispiel: Plan „Pro” zu 49,00 € brutto, Founders-Deal-Preis 24,50 € brutto.

  2. Phase 2 (ab Tag 67): Nach Umstellung auf Regelbesteuerung und Stripe Tax werden Preise gegenüber Unternehmern netto zzgl. USt. und gegenüber Verbrauchern brutto inkl. USt. ausgewiesen.

  1. Beständigkeit des Founders-Deal-Preises beim Phasenwechsel: Der beim erstmaligen Buchungsvorgang in Phase 1 festgesetzte Founders-Deal-Bruttobetrag (z. B. 24,50 €) bleibt für den Founder auch nach Übergang in Phase 2 unverändert bestehen, solange die Voraussetzungen dieser Anlage erfüllt sind. In Phase 2 wird der Founders-Deal-Betrag intern in einen Nettobetrag zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer aufgeteilt, wobei die Gesamt-Bruttobelastung des Founders unverändert bleibt.

  2. Preisanpassungen des regulären Plan-Preises nach § 8 Abs. 5 Haupt-AGB führen nicht zu einer Erhöhung des Founders-Deal-Betrags. Der Founders-Deal-Bruttobetrag bleibt absolut konstant, solange die Voraussetzungen dieser Anlage erfüllt sind.


A.5 Wegfall des Founders-Deal-Vorteils

Der Founders-Deal-Preis entfällt unwiderruflich, wenn

  1. der Nutzer sein Abonnement kündigt, unabhängig vom Kündigungsgrund,

  2. der Nutzer auf den Free-Plan downgraded,

  3. der Nutzer mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage in Verzug gerät und die Zahlung trotz Mahnung nicht innerhalb weiterer 14 Tage beglichen wird,

  4. der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund (§ 4 Abs. 6 Haupt-AGB) kündigt.

Nach Wegfall des Founders-Deal-Preises kann der Nutzer jederzeit erneut einen kostenpflichtigen Plan buchen, jedoch zum dann gültigen regulären Preis ohne Founders-Deal-Rabatt.


A.6 Geltungsbereich des Vorteils

  1. Der Founders-Deal-Preis gilt ausschließlich für den Funktionsumfang des gewählten Plans zum Zeitpunkt der Buchung und die darin enthaltenen Token-Kontingente.

  2. Der Founders-Deal-Rabatt erstreckt sich nicht auf:

  1. zukünftige neue Pläne, die der Anbieter einführt,

  2. zusätzliche Module oder Add-Ons,

  3. den Nachkauf von Token-Paketen nach § 11 Abs. 6 Haupt-AGB; diese werden zum jeweils regulären Preis berechnet,

  4. Leistungen Dritter, die über integrierte Drittanbieter-Dienste abgerechnet werden.


A.7 Persönliche Bindung und Übertragbarkeit

  1. Der Founders Deal ist personen- bzw. unternehmensgebunden und weder übertragbar noch vererbbar.

  2. Der Anbieter kann in begründeten Fällen einen Identitätsnachweis verlangen, um die fortbestehende Berechtigung zu überprüfen.


A.8 Beendigung aus sachlichen Gründen

Der Founders-Deal-Vorteil endet ohne Ersatzpflicht des Anbieters, wenn

  1. der Nutzer (natürliche Person) verstirbt, ohne dass ein Rechtsnachfolger in das Abonnement eintritt,

  2. der Anbieter den gebuchten Plan dauerhaft einstellt; in diesem Fall wird dem Nutzer ein Wechsel auf einen vergleichbaren Plan zu den dann gültigen regulären Konditionen angeboten,

  3. der Anbieter seinen Geschäftsbetrieb dauerhaft einstellt.


A.9 Keine Kombinierbarkeit

Der Founders Deal ist nicht mit anderen Rabatten, Gutscheinen oder Sonderaktionen des Anbieters kombinierbar.


A.10 Preisanpassungen während der Founders-Deal-Laufzeit

§ 8 Abs. 5 Haupt-AGB (Preisanpassung des regulären Preises) bleibt unberührt. Preisanpassungen des regulären Preises führen nicht zu einer Veränderung des dem Founder zugesicherten absoluten Founders-Deal-Bruttobetrags (A.4 Abs. 3).


A.11 Widerrufsrecht

Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher nach § 20 Haupt-AGB bleibt unberührt. Widerruft der Verbraucher seinen Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist, endet damit zugleich die Teilnahme am Founders Deal.


A.12 Technische oder kommunikative Fehler

Wird der Founders Deal aufgrund technischer oder kommunikativer Fehler an nicht berechtigte Personen gewährt, ist der Anbieter berechtigt, den regulären Preis ab Erkennen des Fehlers anzuwenden und die Founders-Deal-Teilnahme zu widerrufen. Bereits gezahlte Entgelte werden in angemessener Weise ausgeglichen.


Procevia GmbH Iordanis Kleinöder Stafidis Linder Weg 115 51147 Köln E-Mail: legal@procevia.de

Stand: Mai 2026 | Anlage A zur Haupt-AGB


Anlage B zur AGB: KI-Bedingungen

der Procevia GmbH

Stand: April 2026

Diese Anlage B ist integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Procevia GmbH (nachfolgend „Haupt-AGB”). Sie regelt die besonderen Bedingungen für die Nutzung von Funktionen und Features, die auf künstlicher Intelligenz, Deep Learning oder maschinellem Lernen basieren (nachfolgend „KI-Features”). Soweit diese Anlage Regelungen trifft, die von der Haupt-AGB abweichen, gehen die Regelungen dieser Anlage im Anwendungsbereich der KI-Features vor.


B.1 Geltungsbereich

  1. Diese KI-Bedingungen gelten für den Zugang zu und die Nutzung aller KI-Features der Procevia-Plattform, insbesondere für:
  1. die KI-gestützte Generierung von BPMN-Prozessdiagrammen aus natürlich-sprachlichen Prozessbeschreibungen,

  2. die KI-gestützte Bearbeitung bestehender Prozesse über Chat-Editing,

  3. die KI-gestützte Erstellung von Prozessdokumentation,

  4. die KI-gestützte Durchführung oder Auswertung von Interviews und Elicitation-Sessions,

  5. jede sonstige Funktion, bei der im Frontend als „KI-Feature”, „AI” oder „generativ” gekennzeichnet.

  1. Ergänzend gelten die Regelungen der Haupt-AGB, insbesondere §§ 5 Abs. 5 (TDM-Vorbehalt), 6 (Mitwirkungspflichten), 14 (Gewährleistung), 15 (Freistellung durch Nutzer) und 18 (Haftung).

B.2 Nutzung der KI-Features und Pflichten des Nutzers

  1. Der Anbieter kann Kundeninhalte (im Sinne von Abs. 2) zum Zweck der Bereitstellung der KI-Features verarbeiten. „Kundeninhalte” sind alle Daten, Informationen oder Materialien, die der Nutzer eingibt, hochlädt, überträgt oder anderweitig über die Plattform zur Verfügung stellt (insbesondere Prozessbeschreibungen, Dokumente, Diagramme, Chat-Eingaben).

  2. Durch die Nutzung der KI-Features erklärt der Nutzer sein Einverständnis mit der Verwendung von Kundeninhalten für die Bereitstellung der KI-Features im Sinne dieser Anlage.

  3. Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Daten zum Zwecke der Verbesserung, Evaluierung und Erweiterung der Plattform und der KI-Features zu verwenden. Personenbezogene Daten werden hiervon nicht umfasst.

  4. Der Anbieter kann KI-Features entweder als Bestandteil eines Plans oder als zusätzliches Modul („Add-On”) gegen gesonderte Vergütung anbieten. Welche KI-Features in welchem Plan enthalten sind, ergibt sich aus der Plan-Beschreibung auf procevia.de/pricing.


B.3 KI-Input und KI-Output

  1. Nutzt der Nutzer ein KI-Feature, stellt er Daten bereit, die vom Anbieter bzw. den eingesetzten KI-Modellen verarbeitet werden („KI-Input”). Auf Basis des KI-Inputs werden Ergebnisse erzeugt und an den Nutzer zurückgegeben („KI-Output”).

  2. Das Recht zur Nutzung der KI-Features schließt das Recht ein, den auf Basis des KI-Inputs erzeugten KI-Output für eigene Zwecke zu nutzen, im vertraglichen Umfang.


B.4 Eingesetzte KI-Modelle und Drittanbieter

  1. Der Anbieter setzt für die Bereitstellung der KI-Features sowohl eigene Verarbeitungskomponenten als auch Modelle externer Drittanbieter ein. Die aktuell eingesetzten Drittanbieter werden in der Datenschutzerklärung (procevia.de/datenschutz) benannt; der Anbieter behält sich vor, Drittanbieter nach eigenem Ermessen zu wechseln oder zu ergänzen.

  2. Derzeit werden insbesondere eingesetzt:

  1. Mistral AI (Mistral AI SAS, Paris, Frankreich) für die Generierung und Bearbeitung von BPMN-Strukturen und Prozessbeschreibungen.
  1. Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Nutzung von KI-Features die jeweils geltenden Nutzungsrichtlinien der Drittanbieter einzuhalten, soweit diese dem Nutzer vom Anbieter bekannt gemacht wurden.

B.5 Pflichten des Nutzers bei KI-Input

  1. Der Nutzer ist für den Inhalt des von ihm verwendeten KI-Inputs allein verantwortlich. Er stellt sicher, dass seine Nutzung der KI-Features und des KI-Outputs
  1. nicht gegen geltendes Recht verstößt,

  2. nicht gegen diese Anlage B, die Haupt-AGB oder sonstige Vereinbarungen mit dem Anbieter verstößt,

  3. keine Rechte des Anbieters oder Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Patent- oder Persönlichkeitsrechte) verletzt, missachtet oder missbraucht.

  1. Verbotene Inhalte: Der Nutzer darf insbesondere nicht als KI-Input verwenden:
  1. besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO (insbesondere Gesundheits-, biometrische, genetische Daten, Daten zur rassischen oder ethnischen Herkunft, zu politischen Meinungen, religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Sexualleben oder sexueller Orientierung),

  2. personenbezogene Daten, für deren Verarbeitung keine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO vorliegt,

  3. fremde Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG),

  4. Mandantendaten, Patientendaten oder vergleichbare, berufsrechtlichem Geheimnisschutz unterliegende Daten, soweit der Nutzer keine entsprechende Einwilligung der Betroffenen eingeholt hat.

  1. Verbotene Verwendungen des KI-Outputs: Der Nutzer darf den KI-Output nicht verwenden, um
  1. Basis- oder Large-Scale-Modelle zu entwickeln, die mit den Diensten des Anbieters oder seiner KI-Features konkurrieren,

  2. Spam, Phishing, automatisierte Wahl- oder Wahlkampf-Inhalte zu erzeugen oder zu verbreiten,

  3. medizinische, rechtliche, finanzielle oder anderweitig beratungspflichtige Empfehlungen ohne fachliche Prüfung an Dritte weiterzugeben (vgl. B.7 Abs. 4),

  4. Entscheidungen mit rechtlichen oder erheblichen materiellen Auswirkungen gegenüber Dritten allein auf den Output zu stützen (z. B. Kredit-, Bildungs-, Beschäftigungs-, Wohn-, Versicherungs- oder Gesundheitsentscheidungen).


B.6 Datenschutz-Verantwortlichkeit beim KI-Input

  1. Der Nutzer bleibt für den von ihm eingegebenen KI-Input datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er stellt sicher, dass die Eingabe personenbezogener Daten, deren Verwendung als KI-Input und die Nutzung des KI-Outputs, soweit er personenbezogene Daten enthält, den Anforderungen der DSGVO entsprechen.

  2. Der Anbieter und seine eingesetzten Drittanbieter verarbeiten die Daten im Auftrag des Nutzers gemäß dem geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der in die Haupt-AGB (§ 21 Abs. 3) einbezogen ist.

  3. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für das Vorliegen einer Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und für das Einholen etwaiger Einwilligungen der Betroffenen.


B.7 Umfang und Qualität des KI-Outputs

  1. KI-Features erkennen Zusammenhänge in Daten, verknüpfen Daten intelligent, ziehen Schlussfolgerungen und erzeugen Vorhersagen, um Prozesse zu automatisieren und Inhalte zu erzeugen.

  2. Kein Unikats-Charakter des Outputs: Aufgrund der Natur von KI- und maschinellen Lernmodellen kann der KI-Output nicht einzigartig sein. Die KI-Features können denselben oder einen ähnlichen Output wie bei anderen Nutzern erzeugen. Der Nutzer erkennt an, dass der KI-Output kein von einer natürlichen Person geschaffenes Werk ist und – zumindest vor einer angemessenen eigenständigen Bearbeitung durch den Nutzer – im Allgemeinen nicht urheberrechtlich geschützt ist.

  3. Möglicherweise ungenaue oder unpassende Inhalte: KI-Modelle können ungenaue, unvollständige oder unpassende Inhalte erzeugen, die nicht die Ansichten des Anbieters oder des Nutzers widerspiegeln. Der Nutzer ist verpflichtet, den generierten KI-Output vor dessen Verwendung, Veröffentlichung oder Weitergabe sorgfältig auf Richtigkeit und Angemessenheit zu prüfen. KI-Ausgaben, die aufgrund ihrer Detailgenauigkeit korrekt erscheinen, können dennoch ungenaues Material enthalten.

  4. Keine Rechts-, Medizin- oder Finanzberatung: Die KI-Features sind ausdrücklich nicht dazu bestimmt, dem Nutzer oder Dritten rechtliche, medizinische, finanzielle oder anderweitig beratungspflichtige Empfehlungen zu geben. Alle KI-generierten Inhalte zu solchen Themen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzen nicht die Beratung durch einen qualifizierten Experten.


B.8 Transparenzpflicht bei KI-Output (AI-Act Art. 50)

Der Nutzer stellt sicher, dass für jede natürliche Person, die mit KI-Output aus den Procevia-KI-Features in Berührung kommt und diesen als Ergebnis einer inhaltlichen Auseinandersetzung wahrnehmen könnte, transparent erkennbar ist, dass

  1. der Output nicht ausschließlich von einer natürlichen Person erzeugt wurde, und

  2. soweit zutreffend, die interagierende Gegenseite nicht ausschließlich eine natürliche Person ist.

Diese Kennzeichnungspflicht dient der Umsetzung von Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI-Act) im Anwendungsbereich des Nutzers.


B.9 Gewährleistung und Haftung für KI-Features

  1. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Ergebnisse, die durch die Nutzung der KI-Features erzeugt werden. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Gewähr für die Richtigkeit, Qualität, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit oder Eignung des KI-Outputs für einen beabsichtigten Zweck des Nutzers.

  2. Ausfälle und Verfügbarkeit: Ungeachtet § 5 Abs. 2 Haupt-AGB werden Ausfallzeiten von KI-Features, die auf Störungen oder Ausfälle eingesetzter Drittanbieter (insbesondere Mistral AI oder andere KI-Modell-Anbieter) zurückzuführen sind, nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit einbezogen.

  3. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung und Haftung bei Nutzung der KI-Features die §§ 14, 15 und 18 der Haupt-AGB.


B.10 Freistellung

Ergänzend zu § 15 der Haupt-AGB stellt der Nutzer den Anbieter, dessen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Subunternehmer von allen Ansprüchen Dritter frei (einschließlich Schadensersatzansprüchen), die gegen den Anbieter geltend gemacht werden wegen

  1. vom Nutzer eingegebenem KI-Input,

  2. der Nutzung des KI-Outputs durch den Nutzer oder Dritte, an die der Nutzer den Output weitergegeben hat,

  3. eines Verstoßes des Nutzers gegen B.5, B.6 oder B.8 dieser Anlage.

Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Weitergehende Rechte und Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.


B.11 Beta-KI-Features

Für KI-Features, die vom Anbieter ausdrücklich als „Beta” gekennzeichnet sind, gelten ergänzend die Regelungen zu Beta-Features gemäß § 13 Haupt-AGB.


B.12 Änderung der eingesetzten KI-Modelle

Der Anbieter ist berechtigt, die eingesetzten KI-Modelle und Drittanbieter nach eigenem Ermessen zu wechseln, zu ergänzen oder zu reduzieren, soweit die vertragswesentlichen Leistungen dadurch nicht wesentlich eingeschränkt werden. Wesentliche Änderungen der Datenverarbeitung durch Modellwechsel werden in der Datenschutzerklärung nachgeführt.


Procevia GmbH Iordanis Kleinöder Stafidis Linder Weg 115 51147 Köln E-Mail: legal@procevia.de

Stand: April 2026 | Anlage B zur Haupt-AGB

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